Ein heißes Eisen, noch immer, obwohl seit 1999 die Insolvenzordnung (InsO) gilt.
Sie, die InsO, eröffnet viele Gestaltungsmöglichkeiten, von dem Schutzschirm, der Sanierung bis zur Insolvenzeröffnung mit anschließender Restschuldbefreiung, auch im für den Schuldner kostenlosen Verfahren gem. § 4a InsO (Stundungsmodell).
Nach der Abwicklung von über 2000 Verfahren als Insolvenzverwalter, Treuhänder und gerichtlich bestellter Gutachter setzt mein Büro in Scharbeutz/Pönitz den Schwerpunkt bei der Begleitung im Insolvenzfall.
Gleich, ob Sie als einzelne Person oder als Unternehmen den Gang zu Insolvenzgericht in Erwägung ziehen und anstreben: hier sind Sie richtig.
Ich biete auch Lösungen für die "stille" Abwicklung von Gesellschaften und/oder bei der Neugründung von Firmen in Deutschland, Österreich und Frankreich.
Ein erstes, unverbindliches Vorgespräch ist in der Regel ohne Kosten möglich.
Es gilt der Grundsatz: je eher Sie selber die Gestaltung in die Hand nehmen, umso erfolgreicher ist die Insolvenz zu bewältigen.